investive Maßnahmen (beispielsweise Neubau, Ausbau, Umbau und Generalsanierung) und Gestaltung von städtischen Hochbauten bei Kosten von mehr als 150.000 Euro bis einschließlich 1,5 Millionen Euro*
Maßnahmen der Bauunterhaltung (beispielsweise Ausstattung, Instandsetzung und Teilsanierung) an städtischen Hochbauten bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1 Million Euro*
Einzelmaßnahmen zur Unterhaltung/Instandsetzung städtischer Brunnen bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1 Million Euro und Wiederaufnahme des Betriebes stillgelegter Brunnen
Vergabe von Aufträgen an Architektinnen oder Architekten und Ingenieurinnen oder Ingenieure im Bereich Hochbau (mit Ausnahme der Beauftragung von Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieuren, Bausachverständigen, Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren, Gutachterinnen oder Gutachtern und Beraterinnen oder Beratern) bei Honorarkosten im Einzelfall von mehr als 25.000 Euro (bei Verträgen nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure: bei mehr als dem Mindestsatz der jeweiligen Honorartafel)
* soweit diese Zuständigkeitsordnung keine besondere Entscheidungsbefugnis vorsieht
Vorberatend:
Energieversorgungskonzept und Maßnahmen zur Energieeinsparung
Investive Maßnahmen (beispielsweise Neubau, Ausbau, Umbau und Generalsanierung) und Gestaltung von städtischen Hochbauten bei Kosten von mehr als 150.000 Euro*
Maßnahmen der Bauunterhaltung (beispielsweise Ausstattung, Instandsetzung und Teilsanierung) an städtischen Hochbauten bei Kosten von mehr als 100.000 Euro*
* soweit der Bauausschuss nicht selbst entscheidungsbefugt ist